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   BGH, 01.04.1958 - VI ZR 119/57   

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https://dejure.org/1958,7659
BGH, 01.04.1958 - VI ZR 119/57 (https://dejure.org/1958,7659)
BGH, Entscheidung vom 01.04.1958 - VI ZR 119/57 (https://dejure.org/1958,7659)
BGH, Entscheidung vom 01. April 1958 - VI ZR 119/57 (https://dejure.org/1958,7659)
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 23.10.1951 - I ZR 31/51

    Schleusenpersonal - § 823 BGB, Schadenszurechnung, Theorie von der adäquaten

    Auszug aus BGH, 01.04.1958 - VI ZR 119/57
    Jedenfalls liegt diese Folge auch für die Zeit vor der Währungsreform nicht von vornherein außer aller Wahrscheinlichkeit (vgl. BGHZ 3, 261 [267]).
  • BGH, 08.05.1952 - IV ZR 208/51

    Verwaltungsrecht eines Miterben

    Auszug aus BGH, 01.04.1958 - VI ZR 119/57
    Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ist das Berufungsgericht an die Beurteilung des Revisionsgerichts nur in denjenigen Punkten gebunden, deren rechtsirrtümliche Würdigung die Aufhebung unmittelbar herbeigeführt hat (BGHZ 3, 321 [326]; 6, 76 [79]).
  • BGH, 06.11.1951 - I ZR 61/51

    Kollision mit Kriegsschiffen. Währungsreform

    Auszug aus BGH, 01.04.1958 - VI ZR 119/57
    Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ist das Berufungsgericht an die Beurteilung des Revisionsgerichts nur in denjenigen Punkten gebunden, deren rechtsirrtümliche Würdigung die Aufhebung unmittelbar herbeigeführt hat (BGHZ 3, 321 [326]; 6, 76 [79]).
  • BGH, 13.07.1956 - VI ZR 132/55

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 01.04.1958 - VI ZR 119/57
    Dieses Urteil ist auf die Revision des Beklagten durch Urteil des Bundesgerichtshofs vom 13. Juli 1956 (VI ZR 132/55) aufgehoben und die Sache zur anderweiten Verhandlung und Entscheidung an das Berufungsgericht zurückverwiesen worden.
  • BGH, 28.06.1966 - VI ZR 287/64
    Hat das Berufungsgericht aber zutreffend die für die Beurteilung des Schädigungsvorsatzes erheblichen Umstände erkannt, so gehört ihre Bejahung vorwiegend dem Bereich der Tatsachenwürdigung an und kann daher im Revisionsrechtszug nur in beschränktem Umfang nachgeprüft werden (vgl. BGH Urteil vom 1. April 1958 - VI ZR 119/57 - VersR 1958, 445).

    d) In dem Sachverhalt, den der erkennende Senat in dem vom Berufungsgericht angezogenen Urteil vom 13. Juli 1956 (VI ZR 132/55 - a.a.O.; vgl. weiter das endgültige Senatsurteil in dieser Sache vom 1. April 1958 - VI ZR 119/57 - a.a.O.) zu beurteilen hatte, war das in sittenwidriger Weise unrichtig erstellte Gutachten über die wirtschaftlichen Verhältnisse einer Firma im Auftrag eines Interessenten erstellt, der sich an ihr beteiligen wollte.

  • BGH, 12.07.1966 - VI ZR 1/65

    Verwendung einer Schätzurkunde für ein Grundstück gegenüber einem Dritten zur

    Hat das Landgericht aber zutreffend die für die Beurteilung des Schädigungsvorsatzes erheblichen Gesichtspunkte erkannt, so gehört seine Verneinung vorwiegend dem Bereich der Tatsachenwürdigung an und kann daher im Revisionsrechtszug nur in beschränktem Umfang nachgeprüft werden (vgl. BGH Urteil vom 1. April 1958 - VI ZR 119/57 - VersR 1958, 445).
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